Die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz als externe Dienstleistung einrichten
Unser Angebot "Ausgelagerte Interne Meldestelle"
Wir wollen es Ihnen einfach machen, alle gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand der Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nachzukommen.
Welchen Vorteil bietet der Bezug der Dienstleistung „Interne Meldestelle“?
Ein externer Dienstleister ist nicht in die internen Strukturen und Beziehungen des Unternehmens eingebunden und kann daher Meldungen objektiver und unvoreingenommener bearbeiten. Das Risiko von Interessenkonflikten wird minimiert.
Externe Dienstleister, die sich auf das Whistleblowing-Management spezialisiert haben, verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in der Bearbeitung von Hinweisen und können bewährte Best Practices anwenden.
Mitarbeiter könnten sich wohler fühlen, wenn sie wissen, dass ihre Meldung von einer externen und unabhängigen Stelle behandelt wird. Das kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Verstöße tatsächlich gemeldet werden.
Durch das Auslagern der Meldestelle werden interne Ressourcen geschont, da der Dienstleister die gesamte Administration und Eingangsbearbeitung der Meldungen übernimmt.
Ein spezialisierter Dienstleister ist in der Regel immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen und kann sicherstellen, dass alle Prozesse rechtskonform ablaufen.
Regelmäßig wird es kosteneffizienter sein, die interne Meldestelle auszulagern, anstatt interne Strukturen und Systeme von Grund auf neu zu schaffen und zu pflegen.
Bei schwerwiegenden Vorfällen können externe Dienstleister oft zusätzliche Unterstützung und Beratung im Krisenmanagement bieten.
![]()
Rechtssicherheit und professionelle Abwicklung
Bereitsteller und Partner für Ihr Unternehmen sind SAUSEN Advisory und als weiterer Kooperationspartner SAUSEN Rechtsanwälte.
Einfache Preisgestaltung für die Einrichtung der ausgelagerten internen Meldestelle
Wie viel die Einrichtung der internen Meldestelle für Sie kostet, hängt ausschließlich von der Unternehmensgröße ab und richtet sich nach der Anzahl der Einrichtungen.