Eine interne Meldestelle muss diverse Anforderungen bezüglich des Datenschutzes, Fristen und Bearbeitung der gemeldeten Fälle erfüllen. Im Folgenden sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen näher ausgeführt.
Anforderungen des Gesetzgebers zur internen Meldestelle
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Vertraulichkeit und Datenschutz:
Ein zentrales Element des Gesetzes ist der Schutz der Identität der hinweisgebenden Person. Die Meldestelle muss sicherstellen, dass sowohl die Identität der meldenden Person als auch die Inhalte der Meldung streng vertraulich behandelt werden. Dies schließt den Schutz vor unbefugtem Zugriff, Weitergabe oder sonstigen Datenverletzungen ein.
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Rückmeldesystem:
Nach Eingang einer Meldung muss die Meldestelle innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person senden. Weiterhin ist die Meldestelle verpflichtet, innerhalb von drei Monaten über den Stand oder das Ergebnis der durchgeführten internen Untersuchungen zu informieren.
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Unabhängige und objektive Untersuchungen:
Die Bearbeitung und Untersuchung der eingegangenen Meldungen muss unabhängig und objektiv erfolgen. Dabei sollte vermieden werden, dass Personen, die Gegenstand der Meldung sind, in den Untersuchungsprozess eingebunden werden.
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Kommunikationskanäle:
Die Meldestelle muss Mechanismen bereitstellen, durch die eine Kommunikation mit der hinweisgebenden Person möglich ist, ohne dass diese ihre Identität offenbaren muss. Dies kann durch anonyme Kommunikationskanäle oder Pseudonymisierung erreicht werden.
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Verfahrensrichtlinien:
Das Unternehmen muss klare Richtlinien und Prozesse für den Umgang mit Meldungen etablieren. Dies sollte den Ablauf von der Meldung bis zur abschließenden Untersuchung und ggf. Umsetzung von Korrekturmaßnahmen umfassen.
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Weiterleitung von Meldungen:
Wenn die interne Meldestelle feststellt, dass sie für eine bestimmte Meldung nicht zuständig ist, sollte sie in der Lage sein, die Meldung schnell und effizient an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
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Aufklärung und Training:
Die Mitarbeiter des Unternehmens sollten regelmäßig über die Existenz, den Zweck und die Funktionsweise der internen Meldestelle informiert und geschult werden. Dies beinhaltet auch die Aufklärung über die Rechte von Whistleblowern und den Schutz, den sie genießen.
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Dokumentation:
Alle Meldungen und die darauffolgenden Schritte müssen sorgfältig dokumentiert werden, um bei Bedarf den korrekten Umgang mit der Meldung nachweisen zu können.
Wie viel die Einrichtung der internen Meldestelle für Sie kostet, hängt ausschließlich von der Unternehmensgröße ab und richtet sich nach der Anzahl der Einrichtungen.